AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für dem gesamten Geschäftsverkehr mit  ” Dein Augenblick Hannover”. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. Reden im Sinne dieser AGB sind alle von der Rednerin hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. 

II. Urheberrecht
1. Der Rednerin stehen das Urheberrecht an den Reden nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die Reden von der Rednerin sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt die Rednerin Nutzungsrechte an den Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Rednerin über.
5. Der Besteller einer Rede i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Rede zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.
6. Bei der Verwertung der Rede kann die Rednerin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Rede genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig die Rednerin zum Schadensersatz.
7. Die Originaldateien verbleiben der Rednerin.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder bzw. der Rede wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf oder die Redner das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 30% der vereinbarten Vergütung fällig.
3. Die anderen 70% der Kosten muss per Vorkasse gezahlt werden.
4. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die
Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen und der Redner bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion bzw. nachdem Schreiben der Rede Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf bzw. die Redner behalten den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf bzw. die Redner für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf bzw. die Redner – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer
Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
1. Bei Hochzeits-Reportagen Optional: Für mich (Dein Augenblick Hannover) ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität meiner Arbeiten überzeugen können. Bei Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch die Auftraggeber, gewährt „Dein Augenblick Hannover“ im Gegenzug zusätzlich 10
Abzüge im Format 13 x 18 cm. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass „Dein Augenblick Hannover“ die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf. Die Veröffentlichung in Magazinen bedarf besonderer Absprache!
Sollte keine Einwilligung vorliegen, wird ein Aufschlag in Höhe von 199€ pauschal erhoben.
2.“Dein Augenblick Hannover“ darf die Bildnisse auch dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit oder anderen Festlichkeiten darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass  eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen
kann. Die Auftraggeber versichern, dass in diesem Fall die Einwilligung, der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem nicht vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber „Dein Augenblick Hannover“ von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf bzw. den Rednern alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf oder die Redner für eine Hochzeit
oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen bzw. den Rednern eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 1 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist der Fotograf und Rednern zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf bzw. die Redner auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)
VIII. Datenschutz
1.Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf bzw. die Redner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Digitale Fotografie
1.Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2.Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3.Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4.Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

X. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter(ohne die Zustimmung von Dein Augenblick Hannover erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials bzw. Textmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.
2.Durch die Ziffer VI.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen bzw. den Rednern von „Dein Augenblick Hannover“.
Die AGB gelten ab dem 21.12.2019

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